top of page

Kosten

Sämtliche durch meine Beauftragung entstehenden Gebühren werden nach dem für alle Rechtsanwälte geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

 

Die Unsicherheit vieler Rechtssuchender hinsichtlich der Höhe von Anwaltshonoraren ist berechtigt. Die Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren ist für den Laien kaum nachvollziehbar. Sie steht insbesondere nicht ausschließlich im  Zusammenhang mit dem Umfang der anwaltlichen  Tätigkeit. So früh wie möglich werde ich Sie über die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten informieren. Scheuen Sie nicht davor zurück, jederzeit nachzufragen.

 

Die erste Kontaktaufnahme zu meiner Kanzlei ist grundsätzlich kostenlos. So früh wie möglich informiere ich Sie über die Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten.

 

Selbstverständlich bin ich bereit, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen, die Kosten meiner Inanspruchnahme mit der Staatskasse im Rahmen der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bzw. Beratungshilfe abzurechnen.

Übrigens: Die unterlegene Gegenseite ist regelmäßig verpflichtet die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu tragen. Dies gilt z.B. dann, wenn Ihr Fahrzeug bei einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wurde.

bottom of page