Hans-Ekkehard Grosscurth
Rechtsanwalt & Fachanwalt
Strafrecht
Falls Ihnen vorgeworfen wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben, ist eines der obersten Gebote zunächst gegenüber der Polizei oder anderen Behörden zu schweigen. Dies ist Ihr Recht und erleichtert Ihrem späteren Verteidiger die Arbeit enorm. Äußerungen zur Sache können, wenn es sinnvoll sein sollte, zu gegebener Zeit (nach erfolgter Akteneinsicht durch den Verteidiger) zur Akte gereicht werden.
Ich verteidige Sie gegen jede Art von Vorwurf ohne Einschränkung oder Ausschluss bestimmter Delikte.
Insbesondere gegen den Vorwurf
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einen Betrug
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einen Diebstahl
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eine Urkundenfälschung
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eine Trunkenheit im Verkehr
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ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
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ein Fahren ohne Fahrerlaubnis
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einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr / eine Straßenverkehrsgefährdung
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einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
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einen Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG)
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ein Sexualdelikt (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung)
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eine Nötigung
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eine Körperverletzung
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ein Tötungsdelikt
begangen zu haben.
Aber auch als Opfer einer Straftat begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren und helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren sowie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.